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Umsatzsteuer,Entgelt von dritter Seite,Leistungsaustausch

Hintergrund: Den Dezemberabschlag für Gas muss der Verbraucher gem. § 2 EWSG nicht zahlen, wenn er gewisse Voraussetzungen erfüllt. Der Abschlag wird vom Staat übernommen. In dem Zusammenhang ergeben sich folgende Fragestellungen: 1. Umsatzsteuer a) Hat der Endverbraucher Anspruch auf Vorsteuerabzug für den Dezemberabschlag (Entgelt von dritter Seite)? b) Wann ist der Vorsteuerabzug rechtlich zu berücksichtigen?
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