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Weiterbildungsmaßnahmen u. Hebammen,UST-Befreiung

Die Steuerpflichtige erbringt hauptsächlich nach § 4 Nr. 14 a UStG steuerfreie Leistungen als Hebamme. Daneben erbringt sie Leistungen im Rahmen einer von ihr abgerechneten "Weiterbildungspauschale für Praxisanleitungsweiterbildung von Hebammen in der Ausbildung" sowie "Ausbildungspauschalen für 4 wöchige Externate von Hebammen in Ausbildung" - jeweils an das Kreisklinikum gGmbH. Wir sehen hierin Leistungen nach § 4 Nr. 21 UStG. Nach welchem Absatz? Welche Bescheinigungen benötigt Sie gegebenenfalls selbst, um als Lehreinrichtung zu gelten?
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