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§ 33 EStDV,fehlerhafte Angaben auf einer Kleinbetragsrechnung,§ 14 Abs. 4 UStG

Wir haben eine allgemeine Frage zu dem Vorsteuerabzug bei Rechnungen mit dem falschen Rechnungsempfänger bei Rechnungsbeträgen von unter 250 €. Kann man im Allgemeinen die Vorsteuer ziehen, wenn z.B. der Rechnungsempfänger der Geschäftsführer (und nicht die GmbH) ist und der Rechnungsbetrag kleiner als 250 € ist? Die Frage kam auf, weil bei einer Kleinbetragsrechnung der Rechnungsempfänger nicht genannt werden muss, und man könnte das auch so interpretieren, dass bei einem Rechnungsbetrag unter 250 € ein falscher Rechnungsempfänger auf der Rechnung nicht schädlich für den Vorsteuerabzug ist.
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