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Endrechnung und Abschlagsrechnungen,§ 14 Abs. 5 Satz 2 UStG

Unsere Mandantin hat im Jahr 2022 Abschlagsrechnungen i.H.v. insgesamt 70.000 € an einen ihrer Kunden geschrieben. Hierin wurde die Umsatzsteuer mit 19 % ausgewiesen. Im Jahr 2023 wurde das Projekt dann abgeschlossen und entsprechende Schlussrechnung mit Ausweis der Umsatzsteuer erstellt. Die Abschlagsrechnungen stimmen mit der Schlussrechnung überein, so dass vom Kunden keine Zahlung mehr zu leisten ist. Auf den Schlussrechnungen ist daher der Vermerk „Keine Zahlungsaufforderung. Rechnung wurde bereits gezahlt.“ angegeben. Stellt die ausgewiesene Steuer in der Schlussrechnung eine Steuer nach § 14c UStG dar? Wenn ja, könnte dies durch einen Ausweis über den Abzug der entsprechenden Abschlagsrechnungen und Ausweis des Restbetrags von 0 € vermieden werden?
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