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Umsatzsteuer,Vermietungstätigkeit,Kurzfristig vs. langfristig

Privatperson A vermietet im Inland gegen Entgelt Wohnungen an Privatpersonen, teilweise kurzfristig. Frage: Wenn im Mietvertrag vereinbart ist, dass die Mietzeit 3 Monate beträgt, aber wenn nicht gekündigt wird, sich der Mietvertrag automatisch um 3 Monate verlängert und der Mieter auch tatsächlich beispielsweise 1 Jahr oder länger in der Wohnung lebt, handelt es sich dann um eine steuerpflichtige kurzfristige Vermietung im Sinne von § 4 Nr. 12 USTG? Wie ist es anders herum, wenn eine Mietdauer von zum Beispiel 1 Jahr vereinbart wird, aber der Vertrag kann zum Beispiel aus Wirtschaftlichkeitsgründen innerhalb der ersten 6 Monate gekündigt werden. Wäre das eine steuerpflichtige kurzfristige Vermietung?
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