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Einfuhr,Einfuhrumsatzsteuer,Steuerschuldner

Ein Lieferant aus dem Libanon (Drittland) hat ein Oszilloskop (Prüfgerät) an ohne unserem Mandanten in Deutschland das KIT in Karlsruhe als Demogerät geliefert. Unser Mandant ist ein Elektrogroßhändler und kauft und verkauft die Geräte weiter, Auf der Proforma Rechnung des Lieferanten an die KIT wurde der Warenwert des Demogerät mit 50 USD angegeben. Eine Verzollung und eine Versteuerung mit Einfuhrumsatzsteuer wurde nicht vorgenommen. Nun soll das Gerät beim KIT verbleiben, da ein weiteres neues Gerät nicht lieferbar ist. Der Lieferant aus dem Libanon hat unserem Mandanten aufgefordert, dieses Gerät an das KIT zu fakturieren. Das Gerät wird von unserem Mandaten für ca. 35.000€ an das KIT verkauft. Die Einfuhr des Gerätes sollte nach Angaben unseres Mandanten zollfrei erfolgen. Wie muss eventuell die EUST berichtigt werden? Kann das Gerät von unserem Mandanten mit USt an den Endabnehmer verkauft werden?
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