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Umsatzsteuer,Gutschein,Rechnungsstellung

Ein Einzweckgutschein muss im Zeitpunkt der Ausgabe/Vereinnahmung des Gutscheins umsatzversteuert werden, wohingegen ein Mehrzweckgutschein im Zeitpunkt der Einlösung umsatzversteuert wird. Wie verhält es sich mit der Rechnungsstellung in beiden Fällen? Im Zeitpunkt der Ausgabe/Vereinnahmung des Einzweckgutscheins soll eine Rechnung mit USt ausgestellt werden. Muss auch im Zeitpunkt der Einlösung des Einzweckgutscheins eine Rechnung ausgestellt werden, oder reicht die Entgegennahme des Gutscheins zu Dokumentationszwecken? Muss ggf. in einer Rechnung über die Einlösung eines Einzweckgutscheins eine Rechnung ohne USt und Hinweis auf die entsprechende Gutscheinnummer erfolgen, z.B. Zahlung durch Gutschein mit Nr. XYZ? Besteht beim Ausstellen einer Rechnung im Zeitpunkt der Einlösung des Einzweckgutscheins und gleichzeitigem Ausweis von USt die Gefahr einer Doppelbelastung nach § 14c UStG, denn der Einzweckgutschein wurde ja bereits bei der Ausgabe/Vereinnahmung umsatzversteuert? Wie verhält es sich bei einem Mehrzweckgutschein mit der Rechnungsstellung jeweils bei Ausgabe/Vereinnahmung und jeweils im Zeitpunkt der Einlösung? Muss bei der Ausgabe eines Mehrzweckgutscheins eine Rechnung gestellt werden?
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