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Umsatzsteuer,OSS-Verfahren,Organschaft

Mein Mandant (umsatzsteuerpflichtiger Unternehmer in Dtl.) hat eine EF und eine GmbH. Beide Firmen sind als umsatzsteuerliche Organschaft eingestuft. Beide Firmen liefern Waren in die EU an private Personen. Sowohl die EF als auch die GmbH haben jeweils eine eigene USt-ID. Jede Firma erstellt ihre eigene ZM. Wie ist die Vorgehensweise beim OSS-Verfahren? Muss für jede Firma eine eigene Meldung gemacht werden oder alles über den Organträger EF? Gilt die Grenze von 10.000 € pro Firma oder für beide zusammen?
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