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Abschn. 1.8 Abs. 12 UStAE,Zuschüsse Kantine durch Arbeitgeber,Entgelt von dritter Seite

Ich habe folgendes umsatzsteuerliches Problem: Meine Mandantin, die X-GmbH, betreibt in diversen Räumlichkeiten Kantinen. In den Kantinen speisen Arbeitnehmer, die auf Guthabenkarten Essensguthaben aufladen und dieses Guthaben dann einlösen für Speisen und Getränke. Auf den Bons erscheinen dann die 7%igen und 19%igen Umsätze in voller Höhe. Der Arbeitgeber bezahlt den Arbeitnehmern noch einen Zuschuss zum Essen. Die Rechnung stellt der Caterer an den Arbeitgeber aus. Der Arbeitnehmer bezahlt den um den Zuschuss verminderten Betrag. Der Zuschuss wird dann vom Bon-Bruttobetrag abgezogen, die Umsatzsteuer aber nicht korrigiert. Die Frage ist wie der Sachverhalt umsatzsteuerlich zu würdigen; insofern ist fraglich: 1. Wie ist die Rechnung an den Arbeitgeber des Arbeitnehmers zu stellen? Mit oder ohne Umsatzsteuer für die Zuschüsse? Problem: doppelt ausgewiesene Umsatzsteuer! 2. Wie kann eine Trennung der Entgelte gewährleistet sein und wie ist der Zuschuss umsatzsteuerlich zu würdigen? 3. Sind die Einnahmen und Ausgaben täglich zu erfassen oder im Rahmen eines Kassenbuchs, da auch Bareinnahmen erfolgen? Oder reicht es im Rahmen der Bilanzierung, eine Monatssumme zu erfassen, in der die Gesamtzahl der Essen angezeigt wird. Für eine kurzfristige Erledigung wäre ich Ihnen sehr dankbar.
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