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Differenzbesteuerung,innergemeinschaftliche Lieferung,Fahrzeugeinzelbesteuerung

Mein Mandant ist Kfz-Händler und hat von einem österreichischen Händler ein Kfz gekauft (EZ 12/2022; km-Stand 2.100 km). Die Rechnung enthält den Vermerk "Differenzbesteuerung nach § 25 UStG Österreich". Der Weiterverkauf soll an eine Privatperson in Griechenland erfolgen. Folgende Fragen: 1. Ist die Rechnungstellung der österreichischen Firma korrekt? Beide USt-Identnummern liegen vor und sind auf der Rechnung vermerkt. 2. Kann der Weiterverkauf nach § 25a UStG erfolgen? 3. Muss der Käufer (Privatperson Griechenland) eine Fahrzeugeinzelbesteuerung durchführen?
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