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Erstattung,Dividende

Mein Mandant ist deutscher Staatsbürger, lebt aber in Frankreich. Durch die Vermietung vom 2 Häusern in Deutschland wäre er beschränkt steuerpflichtig. Neben den Vermietungseinkünften bezieht er noch eine kleine Rente aus Deutschland und eine Dividende der Commerzbank, so dass wir einen Antrag auf erweiterte unbeschränkte Steuerpflicht gestellt haben (90% Grenze ist gegeben). Die Rente und die Kapitalerträge hat der Mandant in Frankreich versteuert, diese sind dann in Deutschland dem Progressionsvorbehalt unterworfen, die Anlage WA liegt entsprechend vor. Mein Problem sind jetzt die Kapitaleinkünfte. Diese sind meiner Ansicht nach für die Berechnung des Progressionsvorbehaltes aus dem Wert auf der Anlage WA herauszurechnen. Frage: wie ist in diesem Fall mit den Kapitaleinkünften in Deutschland und vor allem mit der einbehaltenen Kapitalertragsteuer in Höhe von 25% + Soli zu verfahren.
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