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Vermietung,Steuerpflicht

Sehr geehrte Damen und Herren, die X-GbR, deren Gesellschafter die Y-GbR mit Sitz in Deutschland und ein „Kontor“ in Belgien sind, erzielt Einkünfte aus Gewerbebetrieb und aus Vermietung und Verpachtung. Das „Kontor“ in Belgien stellt der X-GbR eine Rechnung für die Verwaltung des Grundbesitzes in Deutschland. Ist der belgische Mitgesellschafter gem. § 1 Abs. 4 EStG i. V. m. § 49 Abs. 1 Nr. 2 f mit den inländischen Einkünften aus V + V in Deutschland beschränkt steuerpflichtig?
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