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Zweigniederlassung,Prüfpflicht,Größenklassen

Meine Mandantin ist die deutsche Zweigniederlassung (im deutschen Handelsregister eingetragen) eines ungarischen Unternehmens. Sie erbringt Bauleistungen im Bereich Elektrotechnik. Wir erstellen seit 2009 den Jahresabschluss der Zweigniederlassung in Deutschland nach deutschem HGB und Steuerrecht wie eine kleine Kapitalgesellschaft (Handelsbilanz/GuV sowie Anhang). Dazu kam ab 2017, dass das Finanzamt von einer Routinebetriebsstätte i.S. des § 32 BsGaV ausgeht, so dass wir für KSt/SolZ/GewSt eine Hilfs- und Nebenrechnung aufstellen nach der Kostenaufschlagmethode als Verrechnungspreismethode. Das zu versteuernde Ergebnis ist seitdem 10 % der Kostenbasis. Es liegen folgende Größenmerkmale der Zweigniederlassung für die vergangenen Jahre vor (vor 2020 geringere Werte): 2020 Bilanzsumme 4.053 T€ Umsatzerlöse 3.644 T€ Beschäftigte 149 2021 Bilanzsumme 6.994 T€ Umsatzerlöse 2.735 T€ Beschäftigte 127 2022 Bilanzsumme 7.108 T€ Umsatzerlöse 5.390 T€ Beschäftigte 123 Somit würden, wenn es sich um eine deutsche GmbH handeln würde, an zwei aufeinanderfolgenden Abschlussstichtagen zwei der Merkmale für eine mittelgroße Kapitalgesellschaft überschritten werden, so dass ab dem Jahr 2023 die Zweigniederlassung einer mittelgroßen Gesellschaft entsprechen würde, nur ohne Eigenständigkeit. Wäre es eine deutsche GmbH, hätte dies Konsequenzen (Prüfungspflicht, Gliederung, Anhang, Lagebericht usw.) Jedoch handelt es sich um keine eigenständige Gesellschaft. Alle Entscheidungen werden im EU-Ausland getroffen. Dort befindet sich die Geschäftsführung. Im deutschen Handelsregister wird der ausländische Jahresabschluss veröffentlicht, der die Zahlen der deutschen Zweigniederlassung enthält. Hier wird auch der Prüfungsbericht des Wirtschaftsprüfers der Hauptniederlassung veröffentlicht. Frage: Wie und mit welchen Bestandteilen ist ab dem Jahr 2023 der Jahresabschluss der deutschen unselbständigen Zweigniederlassung aufzustellen? Besteht die Verpflichtung zum Lagebericht und zum Prüfbericht eines Wirtschaftsprüfers? Bitte um Angabe mit Rechtsquellen.
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