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s.r.o.,Gewinnausschüttung,Einbringung

Einzelunternehmer A führt ein Autohaus und betreibt Handel mit Kraftfahrzeugen. Er hat in Tschechien eine s.r.o. gegründet, an der er alleinig beteiligt und Geschäftsführer ist. Die s.r.o. dient zum Einkauf von Kraftfahrzeugen in Tschechien. Wir gehen davon aus, dass die Beteiligung im Einzelunternehmen zu bilanzieren ist. A wird demnächst sein Einzelunternehmen in eine GmbH umwandeln. Fragen: 1. Wo und nach welchen Kriterien ist die s.r.o. ertragsteuerpflichtig? 2. Wie werden Gewinnausschüttungen aus der s.r.o. im Einzelunternehmen behandelt? 3. Wie wird die Veräußerung der Beteiligung an der s.r.o. im Einzelunternehmen behandelt? 4. Hat eine Überführung der Beteiligung im Rahmen der Einbringung in die GmbH zu erfolgen? 5. Wie werden Gewinnausschüttungen aus der s.r.o. in der GmbH behandelt? 6. Wie wird die Veräußerung der Beteiligung an der s.r.o. in der GmbH behandelt?
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