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Vermietungsobjekt in Spanien,Doppelbesteuerung,§ 21 EStG

Im Inland (Deutschland) lebendes und arbeitendes Ehepaar hat in Spanien Häuser und Wohnungen welche vermietet sind. In Spanien werden Steuererklärungen erstellt und für die Mieteinnahmen Steuern in Spanien bezahlt. Inwieweit sind die Mieterträge aus den spanischen Immobilien in Deutschland von dem Ehepaar zu versteuern? Wie ist die Ermittlung der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung für die Versteuerung in Deutschland wenn steuerpflichtig (Progressionsvorbehalt?). In Spanien werden die Einkünfte anders ermittelt wie in Deutschland. Wird die spanische Steuer für die Vermietungseinkünfte in Deutschland angerechnet?
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