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doppelte Haushaltsführung,UK

Herr D lebt seit Jahren als deutscher Staatsbürger mit seiner Frau in Großbritannien und ist dort beruflich tätig. In Deutschland hat er weder einen Wohnsitz, noch erzielt er dort Einkünfte bis einschließlich 2020. Für das gesamte Jahr 2021 nimmt er eine Arbeitsstelle in Deutschland an und bezieht Arbeitseinkünfte aus der Tätigkeit in D, während er seine Stelle in GB für das Jahr 2021 aufgibt und in GB im Jahr 2021 keine Einkünfte erzielt. Jedoch zieht nur er nach Deutschland für den Zeitraum seiner Tätigkeit (2021). Seine Frau bleibt in GB. Könnten für 2021 „Heimfahrten“ nach GB und Unterkunftskosten für die Wohnung in D als Werbungskosten zum Abzug gebracht werden?
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