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Erstattung,Erstattungsbetrag,DBA Schweiz

An einer deutschen GmbH (Tochtergesellschaft) ist zu 100 % eine Schweizer GmbH (Muttergesellschaft) beteiligt. Die Tochtergesellschaft schüttet an die Muttergesellschaft aus. Frage 1: Wenn die Tochtergesellschaft die übliche Kapitalertragsteuer von 25 % zzgl. Soli bei der Ausschüttung einbehält, wie hoch ist dann der Erstattungsbetrag nach § 50c Abs. 3 EStG für die Schweizer Muttergesellschaft? Ist mit einer vollständigen Erstattung zu rechnen gem. Artikel 10 Abs. 3 DBA Schweiz? Frage 2: Ist bei einem Antrag auf Ausstellung einer Freistellungsbescheinigung nach § 50c Abs. 2 i.V.m. § 50d Abs. 3 EStG mit einer vollständigen Freistellung zu rechnen, wenn an der Schweizer Muttergesellschaft natürliche Personen mit Wohnsitz in der Schweiz und Deutschland beteiligt sind? Nach meiner Lösung müsste eine vollständige Erstattung nach § 50c Abs. 3 EStG möglich sein, aber eine Freistellung vom Steuerabzug nach § 50c Abs. 2 EStG nicht wegen § 50d Abs. 3 EStG. Wenn das so ist, könnte man sich das Freistellungsverfahren gleich sparen und nur auf das Erstattungsverfahren setzen.
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