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Ausland,Homeoffice

T (Gesellschafter und angestellter GF einer GmbH) würde gerne für vier Wochen (wenn möglich auch länger) im Ausland arbeiten. Demnach würde er aus dem Homeoffice im Ausland arbeiten, da er zu 100 % digital arbeitet. Er würde beispielsweise in einer AirBnB-Wohnung für den Zeitraum wohnen/leben. Die Kosten würde er dann gerne über das Konto der GmbH abbuchen lassen, so dass er die Kosten absetzen kann. Er verschiebt quasi seinen Büroraum von Deutschland ins Ausland, sein Wohnsitz bleibt aber weiterhin in Deutschland. Es handelt sich hierbei nicht um eine betriebliche Reise, wo Geschäftsessen etc. stattfinden, sondern wirklich um eine Homeoffice-Tätigkeit im Ausland. Er würde gerne in einem Drittland für diesen Zeitraum arbeiten, falls es nicht möglich ist, ist auch das EU-Ausland in Ordnung. Optional: Seine Freundin würde er auch gerne mitnehmen. Fragestellung: Ist Homeoffice im Ausland möglich? Wenn ja, wie lange ist Homeoffice im Ausland möglich? Wenn nein, wieso ist es nicht möglich, und wo ist das geregelt? Können die Kosten, die während der Zeit entstehen, bei der GmbH abgesetzt werden (beispielsweise die Kosten für die Airbnb-Wohnung, Verpflegung und Reise usw.)? Darf T eine Person mitnehmen, die nicht bei der GmbH angestellt ist, und wie erfolgt der Aufteilungsschlüssel der Kosten in diesem Fall, bei einem inländischen Homeoffice würde man ebenfalls nicht abgrenzen? Sind die Kosten anteilsmäßig absetzbar, falls eine Person mitgenommen wird, die nicht bei der GmbH angestellt ist? Welche Dokumentationspflichten sind zu beachten? Wie sind Nachweise zu erfüllen, um die Kosten betrieblich absetzen zu können? Macht es einen Unterschied, ob Homeoffice im EU-Ausland oder im Drittland gemacht wird? Welche Unterschiede hat es für die steuerliche Behandlung? Welche Möglichkeiten hat der Mandant, um seine betrieblichen Kosten für seine Tätigkeit geltend zu machen von oder gegenüber der GmbH?
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