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Art. 17 Abs. 2 DBA USA,Künstler,USA

Mein Mandant ist eine natürliche Person, im Inland unbeschränkt einkommensteuerpflichtig. Er hat einen Vertrag mit einer deutschen GmbH abgeschlossen und dieser gegen eine Vergütung für drei Jahre das Recht an seinem Namen, seiner Marke, seinem Künstlernamen usw. übertragen. Die GmbH nutzt dieses Recht, um weltweit Merchandise zu vertreiben. Unter anderem sieht der Vertrag vor, dass Mitarbeiter der GmbH meinen Mandanten auf Tour begleiten und während seiner Konzerte Merchandise verkaufen. Die Steuerberaterin vor Ort in den USA teilte mir nun mit, dass der Art. 17 (2) des DBA USA greift und mein Mandant die Merchandise-Gewinne vor Ort in den USA persönlich versteuern muss. Ich frage mich nun, ob und wie die Anrechnung dieser US-Steuer auf die deutsche Steuer gelingen kann, da ja keine entsprechenden inländischen Einkünfte vorliegen. Diese erzielt ja die GmbH, die die Lizenzen hält. Oder kann die US-Steuer auf die deutsche Einkommensteuer meines Mandanten angerechnet werden, die auf die Vergütung aus dem Lizenzvertrag entfällt?
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