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Frankreich,Mitarbeiter

Unsere Madantin die N GmbH aus Deutschland plant einen Vertriebler aus Frankreich einzustellen. Dieser soll neben einem Gehalt auch einen Firmenwagen gestellt bekommen um Vertriebstätigkeiten für die N GmbH auszuführen. Fraglich ist welche steuerlichen Themen beachtet werden müssen insbesondere: - löst diese eine Betriebsstätte in Frankreich aus ? Falls ja mit welchen steuerlichen Konsequenzen? - Muss die Lohnsteuer in Frankreich abgeführt werden ? Falls ja wie läuft der Prozess? -Wie verhält es sich mit etwaiger Sozialversicherung? -Müssen Unternehmensgewinne in Frankreich besteuert werden? -Sind sonstige Registrierungen oder Anmeldungen zu erfüllen? Wenn ja welche und wo? -Gibt es sonst etwas zu beachten?
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