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Liechtenstein,Dividende

Guten Tag. Ich habe eine Mandantin (H-GmbH). Es handelt sich um eine Finanzholding, die bis 30.06.2023 in Deutschland ansässig war und dann nach Liechtenstein "verzogen" ist. Sie hält verschiedene Beteiligungen an anderen in Deutschland befindlichen GmbHs. Bisher verfügte die H-GmbH über eine Freistellungsbescheinigung, so dass bei Dividenden der Töchter keine Kapitalertragsteuer einzubehalten war (Dauerüberzahler). Nun (im August 2023) soll einer der schon lange im Vermögen der H-GmbH befindlichen deutschen Tochter-GmbHs (Beteiligung der H-GmbH an dieser Tochter-GmbH 20 %) eine Dividende zahlen. Die bisherige Freistellungsbescheinigung dürfte wegen des Wegzugs keine Anwendung mehr finden. In welcher Höhe ist Kapitalertragsteuer einzubehalten? 25 %, 15 % ?? Gibt es eine Möglichkeit der Vermeidung? Ist etwaige einbehaltene Steuer erstattungsfähig? Besten Dank und viele Grüße Michael Menck
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