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Umzug,Kroatien

Unser Mandant ist Profifußballer. Er war im Veranlagungszeitraum vom 01.01. bis 29.08. in Kroatien tätig. Zum 30.08. wechselte er wieder zu einem Verein nach Deutschland. Die Einnahmen aus nichtselbständiger Tätigkeit in Kroatien wurden auch in diesem Land der Besteuerung unterzogen. Nach unserer Auffassung haben wir in der Einkommensteuererklärung nur das inländische Einkommen in die Berechnung des zu versteuernden Einkommens einbezogen und die ausländischen Einkünfte dem Progressionsvorbehalt unterworfen. Die ausländische Steuer haben wir angerechnet. Hingegen hat die Finanzverwaltung die in- und ausländischen Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit der Besteuerung unterworfen und die ausländische Steuer angerechnet. Begründet wurde dies wie folgt: „Laut Art. 17 (1) und 23 (1) b) gg) DBA Kroatien wird die Doppelbesteuerung durch Anrechnung der ausländischen Steuer vermieden.“ Ist die Auffassung der Finanzverwaltung korrekt und müssen die gesamten Einkünfte der Besteuerung unterworfen werden?
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