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§ 1 Abs. 3 EStG,DBA Spanien,Lohnsteuer

Es geht um Eltern, nicht verheiratet, mit zwei Kindern, die im Augenblick in Deutschland gemeldet sind. Der Vater erzielt selbständige Einkünfte als Freiberufler in Deutschland. Die Mutter ist Angestellte bei einer spanischen S.A., die in Deutschland eine Betriebsstätte unterhält. Beide Eltern möchten ihren Wohnsitz nach Spanien verlegen und die Kinder dort im Kindergarten anmelden. Der Vater erzielt in Deutschland Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit, die über 90 % des Welteinkommens liegen. Die Mutter ist nach Umzug nach Spanien weiterhin online für die spanische Betriebsstätte der S.A. tätig. Frage 1: Kann der Vater einen Antrag zur unbeschränkten ESt-Pflicht stellen, ohne dass er einen Wohnsitz in Deutschland hat? Frage 2: Hat dann der Vater Anspruch auf Kindergeld in Deutschland für die in Spanien lebenden Kinder? Frage 3: Wenn die Mutter in Deutschland keinen Wohnsitz hat, ist sie in Deutschland bezüglich der Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit auch nicht beschränkt einkommensteuerpflichtig, sondern wird dann in Spanien unbeschränkt steuerpflichtig? Es werden also im Rahmen ihrer Gehaltsabrechnung keine Lohnsteuern einbehalten? Sondern sie muss in Spanien ihre Einkünfte versteuern? Auch Sozialversicherungsbeiträge werden nicht mehr in Deutschland abgeführt, sondern diese sind in Spanien zu zahlen?
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