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Rumänien,Arbeitnehmer

Sachverhalt: Unsere Mandantin, eine rumänische Kapitalgesellschaft, beschäftigt in Deutschland Mitarbeiter, welche sich im Inland länger als 183 Tage aufhalten. Für diese Mitarbeiter verlangt das Finanzamt eine Lohnsteueranmeldung. Die Mitarbeiter sind in Deutschland nicht steuerlich registriert. Fragestellung: Unter Berücksichtigung welcher Steuerklasse muss die Lohnsteuer für die ausländischen Mitarbeiter berechnet werden? Fällt auch Solidaritätszuschlag an? Wie verhält sich die im Inland abgeführte Lohnsteuer nach DBA mit Rumänien? Bitte Fundstellen und Paragraphen angeben.
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