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Bonus,Wegzug,Zuzug

Sachverhalt 1: Arbeitnehmer K ist einen Entsandter aus der japanischen Muttergesellschaft Z. Seit 04/2023 ist K zu einem deutschen Arbeitgeber X entsandt und hat seitdem in Deutschland einen Wohnsitz. K war bis 03/2023 bei einem amerikanische Arbeitgeber Y, verbundenes Unternehmen von Z & X, entsandt und hatte bis dahin einem Wohnsitz in USA. K erhält im 06/2023 einem Sommerbonus von Z (in JPY). Der Sommerbonus umfasst die Monaten 10/2022 - 03/2023. Der Sommerbonus 2023 wurde bereits anteilig monatlich bis 03/2023 in USA versteuert. Frage: Wer/welches Land hat die Besteuerungsrecht für diesen Sommerbonus? (Deutschland oder USA?) Sachverhalt 2: Arbeitnehmer W war einen Entsandter aus japanischen Muttergesellschaft Z. Seit 04/2020 war W zu einem deutschen Arbeitgeber X entsandt. W kehrte im 04/2023 nach Japan zurück. W erhält im 06/2023 einem Sommerbonus von Z (in JPY). Der Sommerbonus umfasst die Monaten 10/2022 - 03/2023. Der Sommerbonus 2023 wurde bereits anteilig monatlich bis 03/2023 in Deutschland versteuert. Frage: Wer/welches Land hat die Besteuerungsrecht für diesen Sommerbonus? (Deutschland oder Japan?)
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