Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0

Bulgarien,Pilot

Unser Mandant wird ab 1.7.2023 vorauss. eine Tätigkeit als angestellter Pilot bei einer bulgarischen Fluggesellschaft aufnehmen. Wohnsitz bleibt in Deutschland, es ist auch keine gemietete Wohnung o.ä. in Bulgarien geplant. Ist es richtig, dass laut dem einschlägigen DBA die bulgarischen N-Einkünfte „nur“ § 32b EStG unterliegen? Offensichtlich ist die bulgarische Lohnsteuer relativ gering. Dies würde nach unserer ersten Hochrechnung zu einer relativ geringen Gesamtsteuerbelastung führen. Im Jahr 2024 würde unser Mandant mangels deutschen Einkünften in Deutschland dann sogar gar keine ESt-Belastung tragen müssen!?
Das vollständige Dokument können Sie als registrierter Nutzer abrufen. Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von TaxPertise abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie TaxPertise jetzt 14 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert?

Noch nicht registriert?

Bestellen Sie TaxPertise und starten Sie Ihre Recherche in unseren umfangreichen Kurzgutachten noch heute!

Jetzt 14 Tage kostenlos testen!

Login

Passwort vergessen