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Schweiz,Deutschland

Sachverhalt: Unternehmenssitz in der Schweiz, Wohnsitz der Mitarbeitenden in der Schweiz. Einige Mitarbeitende aus der Schweiz sollen tage- bzw. wochenweise im konzerninternen Werk in Deutschland aushelfen. Für die Einsätze wird jeweils eine A1-Bescheinigung beantragt. Grundsätzlich wären die Mitarbeitenden aus der Schweiz weniger als 183 Tage in Deutschland. Das Gehalt wird unverändert weiterhin von der Schweiz bezahlt bzw. werden die Mitarbeitenden dort abgerechnet. Es handelt sich um Dienstleistungen für das Werk in Deutschland. Wie beurteilen Sie den steuerlichen Aspekt der laufenden Gehaltszahlungen unter Berücksichtigung des Doppelbesteuerungsabkommens mit der Schweiz? Sind bei der konzerninternen Entsendung der Arbeitnehmer zusätzliche Bedingungen zu berücksichtigen? Gibt es abweichende Fristen, die zu beachten sind, um eine Besteuerung in Deutschland zu vermeiden?
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