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§ 6 AStG,Wegzug,Zeitraum unbeschränkte Steuerpflicht

Ein Philippino (P) ist mit seiner philippinischen Kapitalgesellschaft (Holding) an einer deutschen GmbH zu 33 % beteiligt (Wert der Beteiligung 15.000 €). Er zieht im Jahr 01 nach Deutschland und arbeitet angestellt für die deutsche Kapitalgesellschaft. Nach drei Jahren zieht er in die USA. Seine Beteiligung an der deutschen GmbH ist nun 1.015.000 € wert. Dementsprechend hat auch seine philippinische Holding an Wert gewonnen. Außerdem hat die Holding in den drei Jahren durch Aktienhandel 1 Mio. € an Wert gewonnen. Frage: Muss er sich um Wegzugsbesteuerung Sorgen machen? Wenn ja, wegen der Wertsteigerung der Anteile an der Holding oder wegen der Anteile an der deutschen GmbH? Ist es auch für die Wegzugsbesteuerung relevant, wie viel die Holding durch Aktienhandel an Wert gewonnen hat?
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