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NATO-Truppenstatut,Art. 19 DBA-USA,Zusammveranlagung bei Angehörigen des US-Militärs

Meine Mandantin ist deutsche Staatsangehörige. Sie lebt nach ihrem ca. 2jährigen Aufenthalt in den USA ab April 2023 wieder in Deutschland (Wohnsitz). Sie ist verheiratet mit einem Arbeitnehmer der amerikanischen Airforce, der ebenfalls seit April 2023 in Deutschland stationiert ist. Die Heirat ist nach deutschem Recht anerkannt. Die Eheleute haben ein gemeinsames Kind. Frage: Wird das Einkommen der Ehefrau (Arbeitslohn) nach der Splittingtabelle besteuert? Bleibt das Einkommen des Ehemannes in Deutschland steuerfrei? Unterliegt es dem Progressionsvorbehalt?
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