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Betriebsstätte,Homeoffice

Eine ausländische Gesellschaft (Schweiz) beschäftigt als Arbeitnehmer einen Mitarbeiter in Deutschland. Im Arbeitsvertrag ist geregelt, dass ausschließlicher Arbeitsort des Mitarbeiters das Homeoffice sowie mobil (bei Kunden) in Deutschland ist. Ihm steht kein Büro beim Arbeitsgeber in der Schweiz zur Verfügung. Im Arbeitsvertrag ist auch geregelt, dass der Arbeitnehmer im Homeoffice bzw. im Rahmen der mobilen Arbeitsweise über einen geeigneten und angemessen ausgerüsteten Arbeitsplatz verfügt, der sich für die dauernde Aufgabenerledigung eignet. Sind hierdurch die Merkmale zur Begründung einer steuerlichen Betriebsstätte in Deutschland gegeben? Setzt eine Betriebsstätte begründet durch eine feste Geschäftseinrichtung voraus, dass eine nach außen erkennbare Widmung für einen dauerhaften und intensiven Publikumsverkehr vorliegt, oder reicht ein Büro in der Privatwohnung des Arbeitnehmers aus?
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