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Dubai,Vermietung,Nicht-DBA-Staat

Ein Mandant möchte in Dubai eine Immobilie erwerben, die dort vermietet wird. Er wird dort einen sogenannten Resident-Status bekommen (keine Ahnung, wie das funktionieren soll, so die Auskunft), so dass er in Dubai selber 4 % Steuern zahlen muss. Nachdem das DBA mit Dubai ausgelaufen und von der BRD aus nicht verlängert worden ist, besteht kein DBA, so dass als Folge die Vermietungseinkünfte auch in Deutschland zu versteuern (Welteinkommen) und außerdem nach deutschem Steuerrecht zu ermitteln sind (Zuflusseinnahmen, Abschreibung, § 7 EStG). Übersehe ich da irgendetwas, oder gibt es hier noch etwas Besonderes zu beachten?
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