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DBA UK,Vermietung,unbeschränkte Steuerpflicht

Sachverhalt: A ist in Deutschland aufgrund seines Wohnsitzes uneingeschränkt einkommensteuerpflichtig. Seit 01 vermietet er eine in England liegende Immobilie zu Wohnzwecken. Im Jahr 02 war der Brexit. Ansonsten bezieht A nur steuerpflichtige Renteneinkünfte im Inland. Das aktuelle Jahr ist das Jahr 04. A hat für 01–03 weder in Deutschland noch in England eine Steuererklärung abgegeben und möchte dies zumindest in Deutschland nachholen. Frage: Muss A die Mieteinkünfte in seiner Steuererklärung 01 bis 03 angeben und wenn ja, muss er diese der deutschen Einkommensteuer unterwerfen, oder werden diese freigestellt? Es ist zu unterstellen, dass A keine Steuererklärungen in England abgeben wird.
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