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Australien,Quellensteuer

Eine australische Band überlässt einer deutschen GmbH zeitlich befristet die Rechte, die Musik im Inland und Ausland zu vermarkten. Die Band ist offensichtlich ein Zusammenschluss von natürlichen Personen. Nun soll erstmals eine Vergütung in Höhe von ca. 4.800 € erfolgen. Die Rechnung dazu liegt vor. Muss im Inland Quellensteuer einbehalten werden? Wenn ja: in welcher Höhe? Ist die australische Band abkommensberechtigt?
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