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Rente,Niederlande

Meine Mandantin wohnt in Deutschland und bezieht eine Erwerbsminderungsrente aus den Niederlanden. Bei Renten über 15.000 € steht den Niederlanden gem. Art. 17 Abs. 2 DBA NL 2012 ein Quellensteuerrecht zu. In diesen Fällen besteuern beide Staaten und in Deutschland wird die Doppelbesteuerung durch Anrechnung der niederländischen Steuer auf die deutsche Steuer vermieden. Für das Kalenderjahr 2019 beträgt die Rente aus den Niederlanden aber unter 15.000 € und wurde in den Niederlanden versteuert. Das deutsche Finanzamt hat ebenfalls die komplette niederländische Rente versteuert und die bereits einbehaltene niederländische Steuer nicht berücksichtigt. Kann meine Mandantin die bereits in den Niederlanden einbehaltene Steuer zurückfordern? Wenn ja, nach welcher Vorschrift?
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