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Art. 12 DBA Großbritannien,Art. 7 DBA Großbritannien,Art. 16 DBA Großbritannien

Unser potentieller Mandant ist Profisportler und hat seit zwei Jahren seinen Wohnsitz und gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland. Er hat aus Vorzeit im Vereinigten Königreich ein Einzelunternehmen mit entsprechenden Bildrechten an seiner Person, d. h. er bekommt ein Entgelt für Fotos seiner Person (Werbeauftritte etc.). Wie verhält es sich mit dem deutschen Besteuerungsrecht dieser Einkünfte? Er müsste doch aufgrund des Welteinkommensprinzips die Einkünfte in Deutschland ab 2021 besteuern. Weiterhin ist die Frage welche Einkunftsart vorliegt - § 15 oder § 18 EStG.
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