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Spanien,Wegzug

Ein Arzt, verheiratet, Wohnsitz und gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland, bezog Rente aus dem berufständischen Versorgungswerk der Ärzte bereits seit 1997. Mit seinem Ableben im letzten Jahr, am 15.11.2022, erhält die Witwe eine Rente von dort fortgezahlt in einer Höhe von 2.700 € monatlich. Die Witwe beabsichtigt nun, zu ihrem Sohn nach Mallorca zu ziehen. Der Umzug ist geplant für Mitte April 2023. Hier im Inland bleiben weder Vermögen noch andere Einkunftsquellen, weder ein Wohnsitz noch ein gewöhnlicher Aufenthalt (Wohnung, Haus etc.). Es wird alles aufgegeben im Inland. Frage: Wer hat das Besteuerungsrecht auf die Rente im Jahr: a) 2022, b) bis/ab Wegzug 2023? Kommt es zur Anrechnung in Spanien für den Fall, dass hier die Rente in welcher Höhe auch immer besteuert wird?
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