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DBA Deutschland/Schweiz,Artikel 18 Ruhegehälter

Ein Mandant ist vor rd. 15 Jahren von Deutschland in die Schweiz gezogen und dort ansässig. Er hat vor seinem Umzug in die Schweiz bei einem deutschen Arbeitgeber, einer deutschen Großbank, danach bei einer schweizerischen Bank gearbeitet und ist seit 2021 im Ruhestand. Die Pensionszusage der deutschen Bank wurde in 2023 als Einmalbetrag ausgezahlt und nach Steuerklasse 6 lohnversteuert. Ich bin der Auffassung, dass das Besteuerungsrecht nach Artikel 18 DBA Schweiz ausschließlich bei der Schweiz liegt und die Bank die Gehaltsabrechnung wegen des Lohnsteuerabzugs zu berichtigen hat. Ist das zutreffend?
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