Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0

Südafrika,Besteuerung

Unsere Mandantin hat in Südafrika diverse Geldanlagen aus einer Familienstiftung geerbt, welche dort verwaltet wurden. Sie hat in Südafrika sowohl ihre Einkommensteuererklärung wie auch die Erbschaftsteuererklärung abgegeben und ihre Steuerverbindlichkeiten beglichen. Unsere Mandantin ist in Südafrika geboren, besitzt jedoch die deutsche Staatsbürgerschaft und lebt seit ihrer Heirat 1977 mit ihrer Familie in Deutschland. Südafrika hat sie nur kurzfristig für Reisen besucht. Damit war sie in Deutschland unbeschränkt einkommensteuerpflichtig. Dieser Sachverhalt ist lange nicht aufgefallen, da sie in Südafrika bei ihrem Bruder eine Meldeadresse hatte. Im Februar 2018 erhielten wir den Auftrag, die Steuererklärungen rückwirkend ab dem Jahr 2007 zu erstellen. Die Einkommensteuererklärungen 2007–2017 und die Erbschaftsteuererklärung (Tod der Mutter in 2010) wurden im September 2019 fertig gestellt und eingereicht. Zeitgleich mit Erstellung der deutschen Steuererklärungen wurde ein Verständigungsverfahren mit Südafrika bezüglich der Einkommensteuer für die Jahre 2012–2018 eingeleitet. Im Rahmen der Gespräche wurde am 09.05.2023 mit Südafrika eine Verständigungsvereinbarung getroffen. Die Einigung wurde dahingehend erzielt, dass die Ansässigkeit unserer Mandantin für die genannten Jahre in Deutschland bestätigt wird und die Besteuerung in Deutschland korrekt war. Auf Grund von nationalen Fristen könnten in Südafrika jedoch nur die Steuerjahre 2016–2018 berücksichtigt werden. Die Besteuerung dort würde entsprechend angepasst. Nach telefonischer Auskunft des BZSt würde es in Südafrika eine dreijährige Verjährungsfrist geben, auf die sich die Steuerbehörde beruft. Das Steuerjahr in Südafrika weicht vom Kalenderjahr ab und umfasst die Zeiträume März bis Februar. Die südafrikanischen Steuerbescheide sind wie folgt ergangen: Steuerjahr zum 29.02.2012 -> Bescheid vom 08.05.2013 Steuerjahr zum 28.02.2013 -> Bescheid vom 09.12.2013 Steuerjahr zum 28.02.2014 -> Bescheid vom 07.10.2014 Steuerjahr zum 28.02.2015 -> Bescheid vom 09.05.2016 Steuerjahr zum 28.02.2016 -> Bescheid vom 28.11.2016 Steuerjahr zum 28.02.2017 -> Bescheid vom 08.12.2017 Steuerjahr zum 28.02.2018 -> Bescheid vom 07.01.2019 Ist es korrekt, dass eine Doppelbesteuerung für die Jahre 2012–2015 wegen nationaler Verjährungsfristen nicht vermieden werden kann? Besteht bezüglich der Erbschaftsteuer, die in beiden Ländern bezahlt wurde, die Möglichkeit, über das Verständigungsverfahren die in Südafrika bezahlte Erbschaftsteuer zurückzuverlangen?
Das vollständige Dokument können Sie als registrierter Nutzer abrufen. Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von TaxPertise abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie TaxPertise jetzt 14 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert?

Noch nicht registriert?

Bestellen Sie TaxPertise und starten Sie Ihre Recherche in unseren umfangreichen Kurzgutachten noch heute!

Jetzt 14 Tage kostenlos testen!

Login

Passwort vergessen