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Zuzug aus Belarus,Steuererklärung,Progressionsvorbehalt,§ 32b EStG

Unser Mandant ist eine natürliche Person aus Belarus, die am 30.08.2022 nach Deutschland gekommen ist. Ab 01.09.2022 ist er in einer deutschen Firma angestellt (die Beschäftigung dauert immer noch). Vorher hat er Einkünfte in Belarus erzielt. Das Finanzamt in Belarus verlangt von ihm, dass er in Deutschland eine Steuererklärung 2022 abgibt und den Bescheid über die bezahlte Steuer nachreicht. Frage: Sollte in diesem Fall eine Steuererklärung 2022 für unbeschränkte Steuerpflicht abgegeben werden (die Voraussetzungen liegen ja vor)? Falls ja, unterliegen die Einkünfte aus Belarus, die er vor dem Umzug nach Deutschland erzielt hat, dem Progressionsvorbehalt und wird die belarussische Steuer auf die deutsche angerechnet? Der Mandant wäre dann gleichzeitig in Belarus und in Deutschland unbeschränkt einkommensteuerpflichtig.
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