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Zusammenveranlagung,Ausland,Inland

Mein Mandant X ist kroatischer Staatsangehöriger und arbeitet und lebt in Deutschland. Er bezieht hier Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit. Seine Frau und seine Kinder leben in Kroatien. Die Frau bezieht dort lediglich geringe Einkünfte ebenfalls aus nichtselbständiger Tätigkeit. Herr X fährt regelmäßig zu seiner Familie und überweist auch regelmäßig Geld. Kann er in Deutschland die Zusammenveranlagung wählen und auch seine Kinder in der Steuererklärung angeben? Falls ja, muss das Einkommen seiner Frau als dem Progressionsvorbehalt unterliegend mit angegeben werden?
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