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Dänemark,Entsendung

Sehr geehrte Damen und Herren, folgender Sachverhalt: Mandant hat einen Mitarbeiter nach Dänemark entsandt. Er ist dort seit Mai. Lt. DBA Dänemark gelten die Ausübungstage. Dennoch wird er die 183 Tage voraussichtlich überschreiten, da er jetzt bis Dezember bleiben soll. Fragen: 1. Kann der Mitarbeiter Urlaub nehmen und dennoch in Dänemark bleiben? 2. Welche Risiken ergeben sich steuerlich? 3. Welche Risiken ergeben sich sv-rechtlich? Sollte eine nachträgliche A1-Bescheinigung angefordert werden? Vielen Dank.
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