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Wegzugsbesteuerung,Entstrickung,GmbH & Co. KG

A, der seit mehr als zehn Jahren unbeschränkt steuerpflichtig ist, hält Anteile an deutschen Kapitalgesellschaften. A möchte seinen Wohnsitz ins Ausland verlegen. Die Gesellschaften sollen weiter in Deutschland tätig sein. Zur Vermeidung der Wegzugsbesteuerung gründet A eine GmbH & Co. KG, in die er seine Anteile an den Kapitalgesellschaften einlegt. Fragen: 1. Kann auf diesem Weg die Wegzugsbesteuerung grundsätzlich vermieden werden? 2. Muss die GmbH & Co. KG einer aktiven Tätigkeit nachgehen? Wie muss diese ausgestaltet sein? 3. Reicht die Erbringung von Managementleistungen als gewerbliche Tätigkeit aus? 4. Können die Leistungen ausschließlich innerhalb der Gruppe erbracht werden, oder ist eine gewerbliche Tätigkeit zu Dritten nötig? 5. Welchen Umfang muss die Tätigkeit der GmbH & Co. KG haben? Gibt es betragliche Grenzen? 6. Muss die GmbH & Co. KG mit eigenem Personal ausgestattet sein (insb. bei der Erbringung von Management-Leistungen)?
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