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Renten,Peru,unbeschränkte Steuerpflicht

Ein Pfarrehepaar hat im Jahr 2022 einen Auslandsdienst in Peru übernommen. Für 2022 besteht unbeschränkte Steuerpflicht sowohl in Deutschland als auch in Peru. Da es kein Doppelbesteuerungsabkommen mit Peru gibt, kommt § 34c EStG zur Anwendung. In Peru erhält das Pfarrehepaar als Vergütung eine sogenannte „steuerfreie Rente“, d.h., es sind in Peru keine Steuern zu zahlen. Wie ist diese Vergütung in Deutschland zu beurteilen? Sind diese Einkünfte in Deutschland gar nicht zu berücksichtigen, da sie nicht einer der deutschen Einkommensteuer entsprechenden Steuer unterworfen werden?
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