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Wegzug,Frankreich,Geschäftsführer

Der Mandant zieht aufgrund von Heirat von Bayern nach Frankreich um. Er wird über folgende Einkünfte verfügen: a) Beherrschender Gesellschafter-Geschäftsführer einer in Bayern ansässigen GmbH. Die Tätigkeit wird überwiegend vom Home-Office aus ausgeübt. Eine Verwaltung in Bayern gibt es nach seinem Umzug nicht mehr, dort ist nur der Sitz der Gesellschaft. b) Fremdgeschäftsführer einer KG in Bayern mit Vertriebstätigkeit in Frankreich und anderen EU-Staaten an 150–180 Tagen. c) Freiberuflicher Dozent in Deutschland. Fragen: 1) In welchem Land sind diese Einkünfte zu versteuern bzw. der Sozialversicherung zu unterwerfen? 2) Entsteht durch die Tätigkeit zu a) bzw. b) ein Sitz/eine Niederlassung der GmbH bzw. KG in Frankreich?
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