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Rente,Liechtenstein

Wir haben einen Mandanten, welcher steuerlich in Deutschland ansässig ist. Von einer früheren Tätigkeit in Liechtenstein bezieht dieser Mandant nun eine monatliche Altersrente sowie eine Betriebsrente mit Einmalauszahlung, auf welche Quellensteuer in Liechtenstein einbehalten wird. Es handelt sich hierbei um Bezüge eines „normalen“ Arbeitgebers – also keine öffentliche Einrichtung, Behörde o.ä. Gem. des zwischen Deutschland und Liechtenstein abgeschlossenen Doppelbesteuerungsabkommens hat Deutschland als Ansässigkeitsstaat das Besteuerungsrecht für diese Einkünfte. Grundsätzlich sollte Liechtenstein diese Einkünfte von der Besteuerung freistellen bzw. im Nachgang eine Erstattung ermöglichen, korrekt? Oder kommt es zu einer Anrechnung dieser Steuern in Deutschland?
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