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Immobilien,Österreich

Liebes Deubner-Team, unser Mandant, deutscher unbeschränkter Steuerpflichtiger, hat 2 Ferienobjekte in Österreich erworben bzw. dort bauen lassen in einer Ferienanlage. Den Kaufvertrag hat er im Jahr 2021 unterschrieben, es sind auch Kosten von 2021 bis heute entstanden. Mieteinnahmen wird der Mandant erst im Dezember 2023 erzielen. Er hat die Vorsteuern aus der Herstellung in Österreich erstattet bekommen und hat dort auch einen Steuerberater, der dort für ihn Steuererklärungen abgibt. Mir ist klar, dass das Objekt nach dem DBA dort zu besteuern ist, wo es liegt, also in Österreich, mir ist nur nicht ganz klar, ob die dort abgeführte Steuer hier in Deutschland in der Steuererklärung angerechnet oder freigestellt wird. Was muss ich in den deutschen Einkommensteuererklärungen für die Jahre 2021 bis 2023 hinsichtlich des österreichischen Mietobjektes angeben? Ich bedanke mich vorab für die Antwort. Mit freundlichen Grüßen Siemers Steuerberatung
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