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Zusammenveranlagung,Ehegatten,Steuerklasse

Unterjährig im Jahr 2023 heiraten D und T. D hat in Deutschland sowohl gewöhnlichen Aufenthalt als auch Wohnsitz. Daran ändert sich auch nach der Eheschließung nichts. D bleibt in Deutschland. T hat in der Türkei sowohl gewöhnlichen Aufenthalt als auch Wohnsitz. Daran ändert sich auch nach der Eheschließung nichts. T bleibt in der Türkei. D erzielt Einkünfte aus § 19 EStG in Deutschland; T erzielt Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit in der Türkei. Wie wirkt sich die Hochzeit auf die Steuerveranlagung bei D, insbesondere auf den Steuertarif und die Lohnsteuerklassenwahl aus?
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