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Zinsen,Spanien,Abgeltungsteuer

Ein Mandant und seine Ehefrau (in Deutschland unbeschränkt einkomensteuerpflichtig – keinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Spanien) halten jeweils 50 % an einer spanischen Kapitalgesellschaft. Die Gesellschafter gewährten der spanischen SL Darlehen. Im Jahr 2022 kommt es zur Auszahlung von Zinserträgen aus der Darlehensgewährung in Höhe von 50.000 €. Wie sind diese Zinserträge in Deutschland steuerlich zu behandeln? Unterliegen diese dem Teileinkünfteverfahren nach § 3 Nr. 40 EStG? Ist in einem Doppelbesteuerungsabkommen etwas Gegenteiliges geregelt?
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