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Wegzug,UK

Wir haben einen Steuerpflichtigen, der in DE ansässig war und eine GmbH mit Sitz in Deutschland hat. In 2021 wurde der Wohnsitz bereits (lt. EST Erklärung von einem anderen Steuerberater) bereits nach GB verlegt. Was passiert jetzt mit der GmbH? Muss in 2021 der § 6 AStG angestoßen werden? D.h. müssen die stillen Reserven in 2021 in DE versteuert werden? Was hat das für Konsequenzen für die GmbH Versteuerung? Benötigen wir hier einen Steuerberater aus GB für die GmbH? Aktuell kann man noch nicht absehen, ob es sich um eine vorübergehende Wohnsitzverlagerung handelt oder auf Dauer. Was hat es für Konsequenzen, wenn wir erstmal nur von einer vorübergehenden Wohnsitzverlagerung ausgehen und sich später rausstellt, dass der Umzug doch langfristig (für immer) war?
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