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Dubai,Wegzug

Unsere Mandantin ist eine GmbH in Deutschland. Ein Arbeitnehmer der GmbH (nur Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit) beabsichtigt nun, nach Dubai zu ziehen und sich in Deutschland abzumelden. Der Arbeitnehmer meldet sich in Deutschland ab und zieht nach Dubai. Der Arbeitnehmer bleibt weiterhin in der GmbH angestellt und bekommt weiterhin Gehalt aus Deutschland. Das Geld wird auf sein Konto in Dubai überwiesen. Wie ist der Sachverhalt aus Sicht der GmbH zu würdigen? Fällt weiterhin deutsche Lohnsteuer an? Sollte der Arbeitnehmer eine Betriebstätte in Dubai begründen für die deutsche GmbH? Kommt dies in Frage? Welche steuerlichen Folgen würden sich daraus ergeben? Die Einkünfte aus der BS wären in Dubai steuerpflichtig? Wäre dies ein Fall der Hinzurechnungsbesteuerung? Die GmbH übt Coachingdienstleistungen aus und ist Softwarehersteller.
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